Nicht immer ist den Beteiligten klar, welcher Art das Vertragsverhältnis ist, das sie eingegangen sind. Umstritten war vorliegend, ob ein Arbeitsvertrag vorlag.
Im Bundesgerichtsentscheid geht es um zwei Evergreens im Personalalltag: den massgeblichen Zeitpunkt einer Kündigung und den Beweiswert eines rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitszeugnisses.
Lehrverhältnisse sind grundsätzlich unkündbar – eigentlich. Entsprechend anspruchsvoll sind die Voraussetzungen, wenn der Abbruch gleichwohl zum Thema wird. Ein Lehrstück.
Wenn Erholung in den Ferien nicht möglich ist – welche Fragen sich bei Ferienunfähigkeit stellen. Das aktuelle Urteil ist anschaulich und hilft weiter.
Das Urteil erinnert an die Pflicht der Arbeitnehmenden, bei Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ihre Arbeitgeberin zu informieren. Wird das nicht gemacht, ist Verwarnen sinnvoll.
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