Arbeitsrecht

Arbeitgeber Zürich bietet Ihnen Arbeitshilfen in der Form von Mustervorlagen und Merkblättern sowie Links auf nützliche Informationen und Gesetzesbestimmungen. Bei weiteren arbeitsrechtlichen Fragen können Sie gerne unsere Geschäftsstelle kontaktieren.

Arbeits- und Ruhezeiten

Auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (Arbeit - SECO) finden Sie wichtige Informationen zum Thema:

Arbeitgeber Zürich hat mit dem Kaufmännischen Verband Zürich ein Merkblatt «Psychosozialer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz» erstellt. Wir empfehlen, dieses Merkblatt den Arbeitnehmenden (insbesondere bei Vertragsabschluss) abzugeben.

Mutterschaft

Schwangerschaft und Mutterschaft werfen zahlreiche Fragen personalrechtlicher Art auf. Zu beachten sind beispielsweise Einschränkungen bei Beschäftigung, Kündigungsschutz, Ruhe- und Stillzeiten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO, hat unter Mutterschutz zu den Regelungen im Arbeitsgesetz und den zugehörigen Verordnungen verschiedene Publikationen zusammengestellt. Unter Mutterschutz für Arbeitgebende finden sich u.a. (unter Downloads) die Tabellen «Mutterschaft und Arbeitszeitgestaltung» und «Mutterschutz und Schutzmassnahmen», auf welchen die nicht einfach überschaubaren Vorschriften graphisch dargestellt sind. 

Unter Sozialversicherungsrecht finden Sie Informationen zum Erwerbsersatz für familienbezogene Urlaube.

Öffentliche Ruhe- und Lokalfeiertage

Arbeitgeber Zürich stellt für seine Mitglieder eine Übersicht der geltenden öffentlichen Ruhe- und Lokalfeiertage im Kanton respektive der Stadt Zürich zusammen. 

Ruhe- und Lokalfeiertage 2026

Ruhe- und Lokalfeiertage 2027

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind (Art. 328 Abs. 2 OR, Art. 82 Abs. 1 und 2 UVG, Art. 6 Abs. 1 und 3 ArG). Konsultieren Sie bei Fragen zu dieser Thematik unsere Geschäftsstelle, die Website der Eidgenössischen Kommission für Arbeitssicherheit (ekas.ch, EKAS, die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz) oder folgende nützliche Links:

Arbeitgeber Zürich hat mit dem Kaufmännischen Verband Zürich ein Merkblatt «Psychosozialer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz» erstellt. Wir empfehlen, dieses Merkblatt den Arbeitnehmenden (insbesondere bei Vertragsabschluss) abzugeben.

Unter Mustervorlagen finden Sie unsere Musterarbeitsverträge und weitere Vorlagen.

Unsere Rechtsberatung steht unseren Mitgliedern für arbeitsrechtliche Fragen gerne zur Verfügung.