Das Bundesgericht bestätigt die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur. Arbeitgeber Zürich hat sich gegen diese Lohnpolitik eingesetzt und bleibt bei der Einschätzung: Löhne sollen in Branchen und regionalen Arbeitsmärkten ausgehandelt werden, und nicht durch kommunale Vorschriften.
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