Wie die Geschäftsstelle von Arbeitgeber Zürich aus der täglichen Rechtsberatung und ihrer Tätigkeit an der Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz weiss, ist das Wissen zu Grundfragen der Gleichstellung nicht überall in wünschenswertem Umfang verankert. Wer die erforderlichen Vorkehren zum Thema nicht trifft, muss gegebenenfalls mit unangenehmen und bisweilen teuren Konsequenzen rechnen. Es empfiehlt sich entsprechend, sich schlau zu machen. Hier kann diese Broschüre, herausgegeben von den Fachstelle Gleichstellung von Stadt und Kanton Zürich, hilfreich sein.
Ebenso verweisen wir auf unser entsprechendes Merkblatt zum Thema, das wir mit unserem Sozialpartner, dem Kaufmännischen Verband Zürich, erarbeitet haben.