Unser Dachverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, wurde mit E-Mail vom 20. Mai 2026 des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) eingeladen, zum eingangs erwähnten Vernehmlassungsverfahren bis zum 11. September 2026 Stellung zu nehmen. Da die AHV als zentrales Sozialwerk der Schweiz das Fundament der Altersvorsorge bildet und ihre Stabilität für Arbeitgebende von grundlegender Bedeutung ist, nehmen wir als regionaler Arbeitgeberverband auch direkt zur Vorlage Stellung.
Unsere Position
Ein verlässliches, generationengerechtes und finanzierbares System der Altersvorsorge ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität, Planungssicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die demografische Entwicklung sowie die Einführung der 13. AHV-Rente erhöhen den Druck auf die Finanzierung und führen zu einem dringlichen Reformbedarf.
Das Referenzalter wird im erläuternden Bericht als wirksamste Massnahme zur langfristigen Stabilisierung genannt. Dies wird auch in kürzlich erst vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) publizierten Studien bestätigt. Da die AHV umlagefinanziert ist, hängt ihre Stabilität wesentlich vom Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden sowie von der Dauer des Rentenbezugs ab. Wenn die Lebenserwartung steigt und die Rentenbezugsdauer zunimmt, ohne dass genügend Erwerbstätige nachrücken, muss das Referenzalter Teil einer nachhaltigen Reform sein. Die vorliegende Reform ist hinsichtlich des Ziels einer langfristig finanzierbaren, generationengerechten und beschäftigungsfreundlichen Altersvorsorge ungenügend.
Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie unter diesem Link.