Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist weiterhin nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2028 aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S weitergeführt.
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