Mit Urteil vom 12. Mai 2026 bejahte das Bundesgericht die Zulässigkeit kommunaler Mindestlöhne im Kanton Zürich. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Gemeinden wie die Stadt Zürich überhaupt befugt sind, Mindestlöhne einzuführen. Zürich und Winterthur steht es nun frei, ihre Bruttomindeststundenlöhne von CHF 23.90 bzw. CHF 23.00 einzuführen.