Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und persönliche Integrität ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Dazu gehört auch ein klarer Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung. Werden keine geeigneten Massnahmen getroffen, kann dies rechtliche Folgen haben. Führungspersonen sowie HR-Verantwortliche müssen deshalb bei Hinweisen handeln, Beschwerden ernst nehmen und rasch reagieren.
In der Praxis zeigt sich jedoch oft: Betroffene melden sich nicht oder erst spät – aus Unsicherheit oder aus Angst. Gleichzeitig fehlt den Verantwortlichen im Unternehmen häufig die notwendige Neutralität, Distanz oder Erfahrung, um solche Fälle professionell anzugehen. Genau hier setzt das neue Angebot unseres Sozialpartners, des Kaufmännischen Verbands Zürich, an. Mit der Dienstleistung «externe Vertrauensperson Mobbing und sexuelle Belästigung» können Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen geschützten, unabhängigen Zugang zu einer externen Beratungsstelle bieten. Die Beratung erfolgt durch erfahrene Arbeitsrechtsexperten des Kaufmännischen Verbands Zürich und ist auf fünf Stunden pro Fall limitiert. In der Beratung wird eine Situationsanalyse und eine rechtliche Einordnung vorgenommen und der betroffenen Person konkrete Handlungsempfehlungen aufgezeigt. Die Gespräche sind vertraulich – eine Kontaktaufnahme mit den Arbeitgebenden erfolgt nur, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich wünscht. Unternehmen, welche sich für das Angebot externe Vertrauensperson entscheiden, zahlen eine jährliche Grundgebühr sowie die effektiv angefallenen Beratungsstunden.
Mit einer klaren Haltung gegenüber Mobbing und sexueller Belästigung stärken Unternehmen nicht nur ihre Verantwortung als Arbeitgebende, sondern auch das Vertrauen, die Sicherheit und Wertschätzung innerhalb der Belegschaft – ein Gewinn für das Arbeitsklima und die Reputation. Mehr Informationen finden interessierte Unternehmen direkt auf der Website unseres Sozialpartners.