Arbeitgeberbescheinigung für in Frankreich ansässige Arbeitnehmende

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Bescheinigung der Arbeitgebenden für in Frankreich ansässige Arbeitnehmende samt dazugehörigen Erläuterungen publiziert.

Die Bescheinigung ist für die Übermittlung an die kantonale Steuerbehörde zwecks automatischen Informationsaustauschs für die Daten an Frankreich bestimmt. Diese Bescheinigung ist von allen Schuldnern der steuerbaren Leistung, insbesondere Arbeitgebende und Versicherungen, einzureichen – und zwar jeweils zu Beginn eines Kalenderjahrs für die vorangegangene Steuerperiode. Die erstmalige Einreichung erfolgt Anfang 2027 für die Steuerperiode 2026.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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