Betreuungsurlaube: Was gilt?

Inhalt

Seit 2021 gibt es einen 3-tägigen Urlaub für die Betreuung von Angehörigen. Dieser Urlaub sorgt aktuell für viele Unsicherheiten in Unternehmen: Wer zählt alles als Angehörige? Müssen die Angestellten ein Arztzeugnis einreichen? Was genau zählt als Betreuung – und unter welchen Voraussetzungen darf die Betreuung während der Arbeitszeit erfolgen? Welche Besonderheiten gelten bei Kindern unter 15 Jahren?

Durch die Veranstaltung erhalten Sie Sicherheit und Klarheit in diesen Fragen. Zusätzlich beleuchten wir die wichtigsten Punkte zum 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.

Zielpublikum

Personal- und Führungsverantwortliche

Referierende
  • Alexandra Kaiser, Juristin, Master of Law, Arbeitgeber Zürich
Teilnahmegebühr

Die Teilnahme ist für Mitgliedsfirmen von Arbeitgeber Zürich und der Zürcher Handelskammer kostenlos.

Veranstaltungen

Datum / Zeit

01. Juli 2026
11:00 bis ca. 12:00 Uhr

Ort

Online-Veranstaltung

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