Betreuungsurlaube: Was gilt?
Seit 2021 gibt es einen 3-tägigen Urlaub für die Betreuung von Angehörigen. Dieser Urlaub sorgt aktuell für viele Unsicherheiten in Unternehmen: Wer zählt alles als Angehörige? Müssen die Angestellten ein Arztzeugnis einreichen? Was genau zählt als Betreuung – und unter welchen Voraussetzungen darf die Betreuung während der Arbeitszeit erfolgen? Welche Besonderheiten gelten bei Kindern unter 15 Jahren?
Durch die Veranstaltung erhalten Sie Sicherheit und Klarheit in diesen Fragen. Zusätzlich beleuchten wir die wichtigsten Punkte zum 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.
ZielpublikumPersonal- und Führungsverantwortliche
- Alexandra Kaiser, Juristin, Master of Law, Arbeitgeber Zürich
Die Teilnahme ist für Mitgliedsfirmen von Arbeitgeber Zürich und der Zürcher Handelskammer kostenlos.
Veranstaltungen
Datum / Zeit
11:00 bis ca. 12:00 Uhr
Ort
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