Revidiertes Datenschutzgesetz (DSG)
Das Parlament hat das totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) am 25. September 2020 angenommen - nach einem langwierigen Prozess. Zentrale Eckpfeiler im neuen Erlass sind die Erhöhung der Transparenz (Information über Datenbearbeitungen), Stärkung der Rechte der betroffenen Personen, Förderung der Prävention und der Eigenverantwortung der Datenbearbeiter, Stärkung der Datenschutzaufsicht sowie der Ausbau der Strafbestimmungen. Das neue Datenschutzgesetz samt Verordnung tritt voraussichtlich 2022 in Kraft.
Was heisst das für die besonders schützenswerten Daten, die Informations- und Auskunftspflichten oder die Datenübertragbarkeit? Was bedeutet das für die Arbeitgeberinnen? Wir beleuchten die neuen Aufgaben, die auf Sie zukommen.
ZielpublikumPersonal- und Führungsverantwortliche
Referierende- Thomas Pietruszak, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht und Partner der auf Arbeits- und Sozialversicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Blesi & Papa in Zürich
Die Teilnahme steht Mitgliedern von Arbeitgeber Zürich VZH und der Zürcher Handelskammer (ZHK) mit Covid-Zertifikat offen und ist kostenlos.
AnmeldefristFreitag, 12. November 2021
Infoveranstaltung
Datum / Zeit
08:40 bis ca. 09:30 Uhr
Ort
Talacker 34
8001 Zürich
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